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  Die amtlichen Führerscheine

Sportbootführerschein Binnen Motor oder Motor und Segeln
(amtlich, Pflicht)

Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre. Als SBF Binnen (nur) Segeln 14 Jahre.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Der Sportbootführerschein Binnen ist ein Pflichtführerschein zum Führen von Motorbooten oder von Segelbooten mit Motor bis 20 Meter und mit einer Motorleistung bei Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW (15 PS), bei Elektromotoren von mehr als 7,5 kW (10,2 PS) im Dauerbetrieb. Er ist nur auf Binnenwasserstraßen gültig (nicht auf Seeschiffahrtsstraßen).

Sportbootführerschein See
(amtlich, Pflicht)

Voraussetzungen:
- Mindestalter 16 Jahre.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Der Sportbootführerschein See ist ein Pflichtführerschein zum Führen von Motorbooten oder von Segelbooten mit Motor mit einer Motorleistung bei Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW (15 PS), bei Elektromotoren von mehr als 7,5 kW (10,2 PS) im Dauerbetrieb. Er ist nur auf Seeschifffahrtsstraßen gültig (nicht auf Binnenwasserstraßen). Mindestalter 16 Jahre.

Hinweis:
- Theorie und Praxis umfassen lediglich den Bereich Motorbootfahren.
- Der SBF See ist unerlässlich. Er ist Voraussetzung für alle weiteren Scheine.

Sportküstenschifferschein - SKS
(amtlich, keine Pflicht)

Voraussetzungen:
- Sportbootführerschein See, Mindestalter 16 Jahre.
- Nachweis über 300 Seemeilen.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Der SKS ist ein freiwilliger Befähigungsnachweis zum Führen von Motorbooten oder von Segelbooten mit Motor mit einer Motorleistung bei Verbrennungsmotoren von mehr als 11,03 kW (15 PS), bei Elektromotoren von mehr als 7,5 kW (10,2 PS) im Dauerbertrieb in Küstengewässern innerhalb des 12 Seemeilenbereiches.

Hinweis:
- Theorie und Praxis umfassen vor allem Inhalte aus dem Bereich See-Segeln. Der Skipper eines Segelbootes muss über diese grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.

Sportseeschifferschein
(amtlich, keine Pflicht)

Voraussetzungen:
- SBF See (SKS nicht Voraussetzung, jedoch sinnvoll), Mindestalter 18 Jahre.
- Nach Erwerb des SBF See mindestens 1000 sm auf Yachten, vor der theoretischen Prüfung mindestens 500 sm im Seebereich als Wachführer oder dessen Stellvertreter.
- Theoretische und praktische Prüfung in Küstengewässern.

Gültigkeit:
- Ost- und Nordsee, Britischer Kanal, Bristolkanal, Irische und Schottische See, Mittelmeer und Schwarzes Meer, sowie die Küstengewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand vom Festland.

Sporthochseeschifferschein
(amtlich, keine Pflicht)

Voraussetzungen:
- SBF See, Sportseeschifferschein und Mindestalter 18 Jahre.
- Nach Erwerb des Sportseeschifferscheins mindestens 2000 sm, vor der theoretischen Prüfung mindestens 1000 sm und Einsatz als Wachführer.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Gültigkeit:
- Alle Meere.

Sprechfunkzeugnis SRC und LRC für See
Sprechfunkzeugnis UBI für Binnenfunk

(amtlich, Pflicht)

Voraussetzungen:
- Mindestalter: UBI und SRC: 15 Jahre / LRC: 16 Jahre.
- Theoretische und praktische Prüfung.

Hinweis:
- Pflichtzeugnisse, falls Sie an Bord ein Sprechfunkgerät bzw. einen
DSC-Controller benutzen wollen.

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