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  Kursbedingungen der S.A.L.T. YACHT GmbH
  für die Kursteilnahme in Deutschland

Ich habe die unten stehenden Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.
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1. Allgemeines

An den Lehrgängen der S.A.L.T. YACHT GmbH (SALT) kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.

2. Vertragsdauer

Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung oder mit der Vereinbarung von Praxisterminen zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch SALT erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten.

3. Umfang der Leistungen

Die theoretische und praktische Ausbildung wird jeweils in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Die Bereitstellung von Sälen, Booten und Personal am Prüfungstag gehört nicht zum Gegenstand dieses Ausbildungsvertrages. Lehrbücher, Seekarten und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches der SALT.

4. Serviceleistungen

Die SALT kann unentgeltliche, freiwillige Serviceleistungen anbieten. Jede Haftung für diese Serviceleistungen ist ausgeschlossen. Diese Serviceleitungen sind im einzelnen: Bereitstellung von Booten und Personal am Prüfungstag, Versand der Prüfungsunterlagen und -gebühren an den Prüfungsausschuss und Versand der Prüfungseinladungen.

5. Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien

Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootscheine "Binnen" und "See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.

6. Praktische Ausbildung

Der Kursteilnehmer ist verpflichtet die Termine für die praktische Ausbildung spätestens fünf Wochen vor der Prüfung zu vereinbaren. Termine werden vergeben solange Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch auf Termine an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten. Wir vergeben zuerst zwei Motorboottermine, dann jeweils einen weiteren Termin. Segelboottermine werden je nach Vorbestellung vergeben. Sie erhalten von eine Bestätigung zur Praxisausbildung. Der Teilnehmer ist verpflichtet zu den Terminen pünktlich zu erscheinen, andernfalls wird eine Kostenerstattung von 39,00 EUR für den Ersatztermin erhoben. Terminabsagen - gleich aus welchem Grund - durch die Teilnehmer sind nur möglich, wenn die entsprechende Fahrstunde fünf Tage vor dem Termin im Internet storniert wurde. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird eine Kostenerstattung von 39,00 EUR für den Ersatztermin erhoben. Wir behalten uns vor, Ersatztermine erst dann zu vergeben, wenn die Kostenerstattung auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Sollte der Kursteilnehmer mehr als drei Termine für die Praxisausbildung benötigen, besteht kein Anspruch auf Prüfungsteilnahme an einem bestimmten Prüfungstermin. Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer die den zur Prüfung notwendigen Ausbildungsstand noch nicht erreicht haben, nicht zur Prüfung anzumelden. Bei Hochwasser (0,2 Meter über Normalpegel) und bei Wassertemperaturen unter dem Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits keine Verpflichtung zur praktischen Ausbildung. Ist bei Windstille oder Starkwind keine Segelausbildung möglich, berechnen wir 15,00 EUR für die Breitstellung von Booten und Personal pro Ausbildungseinheit. Wasserfeste Bekleidung ist vom Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung mitzubringen. SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.) die an Bord mitgebracht werden.

7. Haftung

Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den Abschluß einer Unfallversicherung. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen die SALT und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SALT oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden Ereignis. (Vgl. auch Abs. 4 und Abs. 6)

8. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste. Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser Postbankkonto zu zahlen. Bei Kursen, die zusammen mit Volkshochschulen (VHS) durchgeführt werden, sind die Kursgebühren auf das Konto der zuständigen VHS zu entrichten.

9. Rücktritt

a) Die SALT ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die SALT sind ausgeschlossen.

b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung zu einem Lehrgang - gleich aus welchem Grund - ist die SALT und ggf. die zuständige VHS unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein Lehrgang nach seinem Beginn von einem Teilnehmer abgebrochen, so behält die SALT/VHS den Anspruch auf die volle Lehrgangsgebühr.

10. Sonstiges

Die umseitigen Teilnehmerdaten werden bei der SALT gespeichert. Bei Angabe Ihrer Emailadresse erhalten Sie die Terminreservierungen, Prüfungseinladungen und sonstigen Schriftverkehr per Eamil gesendet. Sämtliche Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.

Prüfungsbedingungen der S.A.L.T. Yachtschulen
  • Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte und -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt.

  • Die Prüfungsunterlagen müssen a) bei Sportbootführerschein-Prüfungen spätestens 7 Tage vor der Prüfung, b) bei allen anderen Prüfungen spätestens 14 Tage vor der Prüfung vollständig beim zuständigen Prüfungsauschuss eingegangen sein. Der Prüfungsausschuss kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.


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