Ich habe die
unten stehenden Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.
Ich möchte weiter zur Online-Anmeldung.
1. Allgemeines
An den Lehrgängen der S.A.L.T. YACHT GmbH (SALT) kann
nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.
2. Vertragsdauer
Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser Kursanmeldung
oder mit der Vereinbarung von Praxisterminen zustande, sofern innerhalb
von sieben Tagen kein Widerspruch durch SALT erfolgt. Der Ausbildungsvertrag
endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin, spätestens aber nach
Ablauf von drei Monaten.
3. Umfang der Leistungen
Die theoretische und praktische Ausbildung wird jeweils
in der Form durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt.
Die Bereitstellung von Sälen, Booten und Personal am Prüfungstag gehört
nicht zum Gegenstand dieses Ausbildungsvertrages. Lehrbücher, Seekarten
und sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten.
Die An- und die Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches
der SALT.
4. Serviceleistungen
Die SALT kann unentgeltliche, freiwillige Serviceleistungen
anbieten. Jede Haftung für diese Serviceleistungen ist ausgeschlossen.
Diese Serviceleitungen sind im einzelnen: Bereitstellung von Booten und
Personal am Prüfungstag, Versand der Prüfungsunterlagen und -gebühren
an den Prüfungsausschuss und Versand der Prüfungseinladungen.
5. Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften
des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootscheine
"Binnen" und "See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen
werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine
und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt.
6. Praktische Ausbildung
Der Kursteilnehmer ist verpflichtet die Termine für die
praktische Ausbildung spätestens fünf Wochen vor der Prüfung zu vereinbaren.
Termine werden vergeben solange Vorrat reicht. Es besteht kein Anspruch
auf Termine an bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten. Wir vergeben zuerst
zwei Motorboottermine, dann jeweils einen weiteren Termin. Segelboottermine
werden je nach Vorbestellung vergeben. Sie erhalten von eine Bestätigung
zur Praxisausbildung. Der Teilnehmer ist verpflichtet zu den Terminen
pünktlich zu erscheinen, andernfalls wird eine Kostenerstattung von 39,00
EUR für den Ersatztermin erhoben. Terminabsagen - gleich aus welchem Grund
- durch die Teilnehmer sind nur möglich, wenn die entsprechende Fahrstunde
fünf Tage vor dem Termin im Internet storniert wurde. Bei Nichteinhaltung
dieser Frist wird eine Kostenerstattung von 39,00 EUR für den Ersatztermin
erhoben. Wir behalten uns vor, Ersatztermine erst dann zu vergeben, wenn
die Kostenerstattung auf unserem Konto gutgeschrieben ist. Sollte der
Kursteilnehmer mehr als drei Termine für die Praxisausbildung benötigen,
besteht kein Anspruch auf Prüfungsteilnahme an einem bestimmten Prüfungstermin.
Wir behalten uns das Recht vor, Kursteilnehmer die den zur Prüfung notwendigen
Ausbildungsstand noch nicht erreicht haben, nicht zur Prüfung anzumelden.
Bei Hochwasser (0,2 Meter über Normalpegel) und bei Wassertemperaturen
unter dem Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits
keine Verpflichtung zur praktischen Ausbildung. Ist bei Windstille oder
Starkwind keine Segelausbildung möglich, berechnen wir 15,00 EUR für die
Breitstellung von Booten und Personal pro Ausbildungseinheit. Wasserfeste
Bekleidung ist vom Kursteilnehmer zur praktischen Ausbildung mitzubringen.
SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.)
die an Bord mitgebracht werden.
7. Haftung
Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher
Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen
wir den Abschluß einer Unfallversicherung. Schadensersatzansprüche des
Teilnehmers gegen die SALT und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen,
es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der SALT
oder ihrer Mitarbeiter. Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs
Monate und beginnt mit dem anspruchbegründenden Ereignis. (Vgl. auch Abs.
4 und Abs. 6)
8. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen Preisliste.
Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den Lehrmitteln
und der Prüfungsgebühr, auf unser Postbankkonto zu zahlen. Bei Kursen,
die zusammen mit Volkshochschulen (VHS) durchgeführt werden, sind die
Kursgebühren auf das Konto der zuständigen VHS zu entrichten.
9. Rücktritt
a) Die SALT ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen
Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung
aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß
nicht vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen
der vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer
Gewalt, Streik, oder behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält
der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche
gegen die SALT sind ausgeschlossen.
b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung
zu einem Lehrgang - gleich aus welchem Grund - ist die SALT und ggf. die
zuständige VHS unverzüglich zu benachrichtigen. Wird ein Lehrgang nach
seinem Beginn von einem Teilnehmer abgebrochen, so behält die SALT/VHS
den Anspruch auf die volle Lehrgangsgebühr.
10. Sonstiges
Die umseitigen Teilnehmerdaten werden bei der SALT gespeichert.
Bei Angabe Ihrer Emailadresse erhalten Sie die Terminreservierungen, Prüfungseinladungen
und sonstigen Schriftverkehr per Eamil gesendet. Sämtliche Prospekt- und
Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen der
angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.
Prüfungsbedingungen der S.A.L.T. Yachtschulen
-
Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum
Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte
und -termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss
festgelegt.
-
Die Prüfungsunterlagen müssen a) bei Sportbootführerschein-Prüfungen spätestens 7 Tage vor der Prüfung, b) bei allen anderen Prüfungen spätestens 14 Tage vor der Prüfung vollständig beim zuständigen Prüfungsauschuss eingegangen sein. Der Prüfungsausschuss kann sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
|