Ich habe die unten stehenden Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.
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Allgemeines
An den Lehrgängen der S.A.L.T. YACHT GmbH (S.A.L.T.)
kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann.
Vertragsdauer
Der Ausbildungsvertrag kommt mit der Abgabe dieser
Kursanmeldung zustande, sofern innerhalb von sieben Tagen kein Widerspruch durch S.A.L.T.
erfolgt. Der Ausbildungsvertrag endet am Vortag zum nächstmöglichen Prüfungstermin,
spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten.
Umfang der Leistungen
Die praktische Ausbildung wird jeweils in der Form
durchgeführt, wie in unseren Kursbeschreibungen dargestellt. Lehrbücher, Seekarten und
sonstige Unterrichtsmaterialen sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Die An- und die
Abreise zu den Ausbildungsorten liegt außerhalb des Verantwortungsbereiches der S.A.L.T.
Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien
Die Lehrgänge werden nach den Führerscheinvorschriften
des DMYV, DSV und des Bundesverkehrsministers für die Sportbootführerscheine
"Binnen" und "See" durchgeführt. Die Führerscheinprüfungen
werden vom jeweils zuständigen Prüfungsausschuss abgenommen. Prüfungstermine
und Prüfungsorte werden vom Prüfungsausschuss festgelegt. Als Serviceleistung
(vgl. Abs. 4) wird die Anmeldung zu der jeweiligen Prüfung 16 Tage vor
der Prüfung von der S.A.L.T. vorgenommen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen
die Prüfungsunterlagen vollständig bei S.A.L.T. eingegangen und die Kursgebühren
und Prüfungsgebühren vollständig bezahlt sein.
Praktische Ausbildung
Bei Hochwasser und bei Wassertemperaturen unter dem
Gefrierpunkt (Wasseroberflächenvereisung) besteht unsererseits keine Verpflichtung zur
praktischen Ausbildung. Wasserfeste Bekleidung ist vom Kursteilnehmer zur praktischen
Ausbildung mitzubringen. SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände
und Geräte (Handys, etc.) die an Bord mitgebracht werden.
Haftung
Bei der Ausbildung lassen sich - trotz größtmöglicher
Sicherheitsvorkehrungen - nicht alle Risiken ausschließen, daher empfehlen wir den
Abschluß einer Unfallversicherung. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen die
S.A.L.T. und ihre Erfüllungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der S.A.L.T. oder ihrer Mitarbeiter. Die
Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall sechs Monate und beginnt mit dem
anspruchbegründenden Ereignis.
Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Es gilt die Kursgebühr der jeweils aktuellen
Preisliste. Die Kursgebühren sind 10 Tage nach Rechnungserhalt, zusammen mit den
Lehrmitteln und der Prüfungsgebühr, auf unser Postgirokonto zu zahlen.
Rücktritt
a) Die S.A.L.T. ist berechtigt, vor Beginn des
jeweiligen Lehrganges vom Ausbildungsvertrag zurücktreten, wenn dessen Einhaltung
aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährlich wird, die bei Vertragsabschluß nicht
vorhersehbar waren. Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der
vorhergesehenen Teilnehmerzahl und Umstände, die sich aus höherer Gewalt, Streik, oder
behördlicher Anordnung ergeben. Bei Rücktritt erhält der Teilnehmer die geleistete
Zahlung zurück. Weitergehende Ansprüche gegen die S.A.L.T. sind ausgeschlossen.
b) Bei Rücktritt eines Teilnehmers von der Anmeldung zu
einem Lehrgang ist die S.A.L.T. unverzüglich zu benachrichtigen. Wir behalten
uns die Recht vor, Stornokosten in Rechnung zu stellen. Diese sind bei
Stornierung innerhalb 4 Wochen vor Kursbeginn 50%, innerhalb 2 Wochen
vor Kursbeginn 100% auf die Kursgebühr. Der Hotelaufenthalt kann bis 3
Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden, danach müssen wir 100%
Stornokosten berechnen. Wir versichern Sie gerne mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Sonstiges
Die umseitigen Teilnehmerdaten werden bei der S.A.L.T.
gespeichert. Bei Angabe Ihrer Emailadresse erhalten Sie die Terminreservierungen,
Prüfungseinladungen und sonstigen Schriftverkehr per Email gesendet. Sämtliche
Prospekt- und Programmangaben entsprechen dem Stand der Drucklegung. Änderungen
der angekündigten Lehrgänge und der Kursgebühren bleiben daher vorbehalten.
Prüfungsbedingungen der Yachtschulen der S.A.L.T.
YACHT GmbH
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Bei den Prüfungen zum Sportbootführerschein und zum
Sprechfunkzeugnis handelt es sich um amtliche Prüfungen. Prüfungsorte,
-termine und Gebühren werden jeweils vom zuständigen Prüfungsausschuss
festgelegt.
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Die Prüfungsunterlagen müssen spätestens 7 Tage
vor der Prüfung vollständig beim zuständigen Prüfungsausschuss eingegangen sein. Der Prüfungsausschuss kann
sonst die Prüfungsteilnahme verweigern. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Prüfungsunterlagen ist der Prüfungsteilnehmer verantwortlich.
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Als unentgeltliche, freiwillige Serviceleistung bietet
S.A.L.T. den Versand der Gebühren zum Prüfungsausschuss,
den Versand der Prüfungseinladungen und die Bereitstellung von Personal,
Booten und Sälen am Prüfungstag an.
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Jede Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für
den Versand von Prüfungsunterlagen auf dem Postweg.
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Ein Wechsel der Prüfungsausschüsse ist nicht möglich!
Termine
und Prüfungsgebühren: (im Namen und für Rechnung des Prüfungsausschusses, Gebühren
freibleibend
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SBF Binnen Motor |
118,00 EUR |
SBF Bi. Motor + Segeln |
142,00 EUR |
SBF See |
131,00 EUR |
Kombi SBF Binnen Motor+ See |
190,00 EUR |
SKS Theorie |
95,00 EUR |
Wiederholung einzelner Prüfungsteile Binnen |
45,00 EUR |
Wiederholung einzelner Prüfungsteile See |
45,00 EUR |
Abmeldung von der Prüfung |
bis 50,00 EUR |
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