Ich
habe die unten stehenden Vertragsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert.
Ich möchte weiter zum Download.
TÖRNBEDINGUNGEN der S.A.L.T. YACHT GmbH, BEREICH
YACHTSCHULEN
VERTRAGSPARTNER / VERANSTALTER:
S.A.L.T. YACHT GmbH, Bereich Yachtschulen, Bismarckstraße
57, 66121 Saarbrücken, Tel.: 0681-9670769 / Fax: 0681-9670710.
LEISTUNGSUMFANG:
Koje und Ausbildung auf einer Segelyacht, Seemeilenbestätigung.
Die An- und Abreise sowie Landprogramme sind nur dann enthalten, wenn
das ausdrücklich in der entsprechenden Törnausschreibung vermerkt ist.
Nicht eingeschlossen ist die Bordkasse für Verpflegung, Getränke, Hafengebühren,
Diesel, Wasser, Transfers, Ausflüge, Kurtaxen oder ähnliche örtliche Abgaben
sowie Trinkgelder. Diese Zusatzkosten sind von Ihnen vor Ort selbst zu
zahlen. Die Bordkasse jeder einzelnen Yacht wird anteilig auf die Crew
dieser Yacht umgelegt.
ANFORDERUNGEN AN DEN TEILNEHMER:
Mit Ihrer Unterschrift auf der Törnanmeldung versichern
Sie, dass Sie schwimmen können.
ANREISE / RÜCKREISE / EIGENANREISE:
Der Törnpreis gilt ab dem jeweiligen Liegeplatz der Ausbildungsyacht.
Sie reisen auf eigene Kosten und Gefahr selbst an und ab. Sollten Flug-,
Fähr- oder sonstige Tickets über die S.A.L.T. YACHT GmbH gebucht werden,
gilt für diese Leistungen ein gesonderter Vertrag.
Ebenfalls nicht im Kojenpreis eingeschlossen sind die
von den einzelnen Ländern oder Flughafenbetreibern vor Ort zusätzlich
geforderten Lande-, Start, Sicherheits- und Abfertigungsgebühren.
MINDESTTEILNEHMER / KOJENANZAHL / KOJENBELEGUNG:
Für jeden Törn ist eine Mindestteilnehmerzahl vorgegeben
und die Anzahl der ist Kojen begrenzt. Die Kojen werden nach der Reihenfolge
der eingehenden Anzahlungen und Törnanmeldungen vergeben. Sie belegen
eine Koje in einer Zweierkabine.
GESAMTZAHLUNG / ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG:
Die hohen Vorauszahlungen für die Charteryacht erfordern
entweder eine Gesamtzahlung oder eine Anzahlung und eine Restzahlung.
Für die Restzahlung erhalten Sie keine gesonderte Rechnung.
Der Restzahlungsbetrag und der Fälligkeitstermin stehen in der entsprechenden
Törnausschreibung.
ENDGÜLTIGER TÖRNVERTRAG:
Der Vertrag über die Kojenreservierung kommt erst mit
dem Eingang Ihrer Törnanmeldung und Ihrer Anzahlung auf dem Konto der
S.A.L.T. YACHT GmbH bei der Postbank Saarbrücken zustande. Barzahlungen
oder Schecks können wir nicht akzeptieren.
OPTION / BUCHUNGSBESTÄTIGUNG:
Nach termingerechtem Eingang Ihrer Törnanmeldung und
dem Zahlungseingang erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung;
die Police Ihrer Reiserücktrittskosten-Versicherung, die Versicherungsbedingungen
(falls über die S.A.L.T. YACHT GmbH abgeschlossen) und eine Packliste.
Gehen Ihre Törnanmeldung und Ihre Zahlung nicht innerhalb
von zehn Tagen nach Optionsnahme ein, streichen wir die Option.
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN FÜR DEN TEILNEHMER:
Falls Sie zurücktreten (Grund unerheblich) oder, falls
Sie den Törn aus Gründen nicht antreten, die von der S.A.L.T. YACHT GmbH
als Törnveranstalter nicht zu vertreten sind, kann diese angemessenen
Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches
werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitigen
Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Unser pauschalierter Anspruch
auf Rücktrittskosten beziffert sich demnach wie folgt:
- Bei Törnkosten bis 422,-- EUR wird Ihre Gesamtzahlung nicht zurückerstattet.
- Bei Gesamttörnkosten ab 423,-- EUR werden die jeweils in der Törnausschreibung
geforderte Anzahlung (und eine eventuell vereinbarte Teilzahlung) nicht
zurückerstattet. Bei Stornierung ab dem sechzigsten Tag vor Törnbeginn
müssen Sie den gesamten Törnpreis zahlen.
Sie können eine geeignete Ersatzperson stellen. Sollten
sich dadurch Zusatzkosten für die S.A.L.T. YACHT GmbH ergeben, gehen diese
zu Ihren Lasten.
Wahlweise zur pauschalen Forderung behalten sich die
S.A.L.T. YACHT GmbH als Veranstalter vor, ihren Entschädigungsanspruch
konkret zu berechnen und einzufordern. Bei Ausfallgründen nach den Bedingungen
der EUROPÄISCHEN Reiserücktrittskosten-Versicherung wird Ihr erstattungsfähiger
Schaden durch diese Versicherung ersetzt. Ihr Eigenbehalt beträgt z. Zt.
20 Prozent des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,-- EUR.
Die Einzelheiten dieses Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den
"Allgemeinen Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung"
(ABRV), die Ihnen, zusammen mit der Buchungsbestätigung, ausgehändigt
werden.
Finden Sie sich zur Abfahrtszeit nicht ein oder haben
keine gültigen Reisepapiere, wird der Törnpreis nicht zurückerstattet.
Sollte Ihre Restzahlung nicht fristgerecht eingehen,
betrachten wir das als Ihren Rücktritt vom Törn.
TÖRNAUSFALL / ROUTENÄNDERUNG / RÜCKTRITT / KÜNDIGUNG
DURCH DEN VERANSTALTER:
Die S.A.L.T. YACHT GmbH kann in folgenden Fällen vor
Beginn des Törns vom Törnvertrag zurücktreten oder diesen Vertrag nach
Beginn des Törns kündigen:
- Ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung des
Törns ungeachtet einer Abmahnung des Törnveranstalters oder seines
Erfüllungsgehilfen nachhaltig stören oder, wenn Sie sich in einem
solchen Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Törnvertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir
den Anspruch auf den Törnpreis, werden uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen
erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgeschriebenen
Beträge.
2. Bis zwei Wochen vor Törnbeginn, wenn in der
Ausschreibung für den entsprechenden Törn oder die einzelne Yacht auf
eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist, diese Mindestteilnehmerzahl
jedoch nicht erreicht wird. In jedem Fall verpflichten wir uns, Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung
des Törns in Kenntnis zu setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuzuleiten und den eingezahlten Törnpreis zurückzuerstatten. Sollte
bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, müssen wir Sie davon unterrichten.
- Bis vier Wochen vor Törnbeginn, wenn die Durchführung
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar
ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Törn oder die einzelne Yacht
so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung des Törns entstehenden
Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diesen Törn oder diese Yacht, bedeuten würden.
Ein Rücktrittsrecht der S.A.L.T. YACHT GmbH besteht jedoch
nur, wenn die dazu führenden Umstände von uns nicht zu vertreten sind
(z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn wir die zu unserem Rücktritt führenden
Umstände nachweisen. Wird der Törn aus diesem Grund abgesagt, erhalten
Sie den eingezahlten Törnpreis unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatten
wir Ihnen den Buchungsaufwand pauschal mit 20,-- EUR. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Wird ein Törn durch höhere Gewalt oder aus zwingendem
Grund (z.B. gute Seemannschaft), der nicht vom Törnveranstalter wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurde, verlängert, verkürzt oder in der
Route geändert, ohne dass die Abweichung oder Änderung erheblich ist und
den Gesamtzuschnitt des gebuchten Törns nicht beeinträchtigt, können daraus
keine Ansprüche geltend gemacht werden. Reist ein Teilnehmer aus Gründen,
die er selbst zu vertreten hat, früher oder später vom Törn zurück, trägt
er alle zusätzlichen Kosten selbst.
YACHT:
Der Törn wird auf einer modernen Charteryacht gefahren.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Yacht oder auf eine bestimmte Koje besteht
nicht.
ENDREINIGUNG DER YACHT:
Die Endreinigung nimmt die Crew selbst vor oder sie wird
aus der Bordkasse bezahlt.
FLÜGE,BAHNFAHRTEN,FÄHRFAHRTEN und BUSREISEN:
Veranstalter dieser Reisen ist das durchführende Unternehmen.
Die S.A.L.T. YACHT GmbH bzw. das beauftragte Reisebüro sind lediglich
Vermittler.
Flug- und Bahnpreiserhöhungen über 5 Prozent können nachberechnet
werden, sofern zwischen dem Zugang der Törnbestätigung bei Ihnen (Törnteilnehmer)
und dem vereinbarten Termin für den Beginn des Törns mehr als vier Monate
liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Törnpreises haben wir
Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Törnbeginn, davon
in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht
zulässig.
PASS-, VISA-, DEVISEN-, ZOLL und GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:
Wir stehen dafür ein, Sie über Bestimmungen, die Pass-,
Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften betreffen, zu unterrichten,
sofern uns diese bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen
Sorgfalt bekannt sein müßten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt
das entsprechende Konsulat Auskunft. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen
sind Sie selbst verantwortlich. Bei Törns, die nicht innerhalb Europas
stattfinden, muß Ihr Reisepaß bei Reiseantritt noch 6 Monate
gültig sein. In EG-Ländern genügt Ihr Personalausweis.
Für die rechtzeitige Beschaffung von Visa sind
Sie selbst verantwortlich.
REISEGEPÄCK:
Koffer oder andere feste Behälter für Reiseutensilien
können Sie nicht mit an Bord nehmen. Die Haftung für Ihr Reisegepäck
übernehmen wir nicht. Bitte schließen Sie eine Reisegepäck-Versicherung
ab. Informieren Sie sich über das zulässige Gewicht des Gekäcks
bei Ihrer Fluggesellschaft.
ANSPRÜCHE AN DEN TÖRNTEILNEHMER:
Sollten durch Ihr schuldhaftes Verhalten den anderen
Törnteilnehmern, dem Veranstalter oder an der Yacht Schäden entstehen,
können Sie als Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet werden.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
Für Schäden an Leib und Leben, die während der Anreise
oder des Törns entstehen können und die nicht auf Vorsatz und/oder grober
Fahrlässigkeit des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen,
übernehmen die S.A.L.T. YACHT GmbH und deren Erfüllungsgehilfen keine
Haftung. Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Unfallversicherung.
SALT übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Geräte (Handys, etc.)
die an Bord mitgebracht werden.
MITARBEIT beim YACHTBETRIEB:
Segeln ist ein Teamsport, daher sind Sie verpflichtet,
bei Manövern, Reinigungsarbeiten und in der Kombüse zu helfen.
WEISUNGSRECHT DES SCHIFFSFÜHRERS:
Der Schiffsführer hat das absolute Weisungsrecht auf
See, vor Anker und im Hafen.
REKLAMATIONEN / VERJÄHRUNG / ERSATZLEISTUNGEN:
Reklamationen müssen vor Ort an den Verantwortlichen
(Törnleiter/Schiffsführer) der S.A.L.T. YACHT GmbH gerichtet werden. Der
von Ihnen gerügte Mangel und die Art der geforderten Abhilfe sind konkret
zu formulieren. Der Verantwortliche muß von Ihnen beauftragt werden, diesen
Mangel zu beseitigen. Sollte ihm das nicht oder nur unvollständig gelingen,
müssen Sie einen schriftlichen Bericht über diesen Mangel abfassen und
ihn vom Verantwortlichen vor Ort unterzeichnen lassen. Innerhalb eines
Monats nach der vorgesehenen Beendigung des Törns müssen Sie Ihre Mängelrüge
nochmals schriftlich, mit Rückschein, an die S.A.L.T. YACHT GmbH richten.
Gelingt keine gütliche Einigung, gilt Saarbrücken als Gerichtsstand vereinbart.
Ihre Ansprüche verjähren sechs Monate nach dem vorgesehenen Ende des Törns.
Die S.A.L.T. YACHT GmbH haftet jedem Teilnehmer gegenüber maximal bis
zum zweifachen des Törnpreises.
ZUSATZABSPRACHEN / RECHTSGRUNDLAGEN:
Andere, als die hier vereinbarten Absprachen, bedürfen
der Schriftform.
Die vorliegenden Törnbedingungen sind Bestandteil jeder
Törnausschreibung der S.A.L.T. YACHT GmbH. Sollte ein Teil dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden, so sind damit die übrigen Vertragsbestimmungen
nicht unwirksam.
ZU GUTER LETZT:
Willkommen an Bord!
Und wie Graf Luckner schon sagte: "Auf See ist das Leben normal!"
TörnbedingungenSunsailtörns/Stand September 2002
|