Funkzeugnisse

Die amtlichen Sprechfunkzeugnisse UBI für den Binnenbereich und SRC- bzw. LRC Seebereich sind vorgeschriebenen, um eine Sprechfunkanlage auf einem Boot zu bedienen oder betreiben zu dürfen. Sobald eine Funkanlage angemeldet wurde, muss zum Führen dieses Bootes, eine Person im Besitz des entsprechenden Funkzeugnis sein. Es ist irrelevant, ob die Anlage benutzt wird.

UBI Binnenfunk - UKW-Sprechfunkzeugnis
Sprechfunkzeugnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.

SRC Seefunk - Short Range Certificate
Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis berechtigt zur eingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (UKW) auf Sportbooten.

LRC Seefunk - Long Range Certificate
Allgemeines Funkbetriebszeugnis berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (UKW), Grenzwelle (GW), Kurzwelle (KW) und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten.